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Vorsicht bei Werbe-Emails von Joachim Krczal und Frau Christine Wexler

Aus aktuellem Anlass warnen wir davor, auf Werbe-Emails eines Herrn Joachim Krczal oder einer Frau Christine Wexler zu reagieren. Herr Krczal hatte über Internetseiten unter den Domains www.stop-abmahnung.de bzw. http://irinapawlak.weebly.com/ u. a. geworben mit: „Wir … helfen Ihnen IHRE Fehler bei Ebay zu beheben.“. Er bezeichnete sich als „Abmahnhilfe“ und verlangte für seine Dienste zur Beseitigung angeblicher Wettbewerbsverstöße „kleine Spendenbeträge“ an ihn. Seine Methode lief so ab, dass er eine im Internet zur Zusammenarbeit gewonnene Frau Wexler E-Mails mit Hinweisen auf angebliche (nie konkret genannte) Verstöße an Online-Händler versenden ließ, um „Angst und Schrecken“ zu verbreiten. In derselben Email empfahl dann Frau Wexler den Besuch der Webseite des Herrn Krzcal. Frau Wexler berichtete Herrn Krczal regelmäßig, wem sie E-Mails gesendet hatte. Auf diese Weise wurden offenbar auch Mitglieder unseres Verbandes kontaktiert, die sich darüber beschwerten. Der IDO Verband hat Herrn Krczal daraufhin wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (unerlaubte Rechtsbesorgung im konkreten Falle), wegen E-Mail-Spam (gesteuert über den Account von Frau Wexler) und wegen einer fehlenden Datenschutzerklärung auf den Webseiten abgemahnt. Herr Krczal reagierte in einer uneinsichtigen und polemischen Weise und wies darauf hin, dass er insolvent sei und sprach noch ein paar Drohungen aus. Daraufhin haben wir eine einstweilige Verfügung gegen Herrn Krczal erwirkt, die von der Wettbewerbskammer des LG Köln (Beschluss vom 08.05.2017 zum Az. 81 O 43/17) auch antragsgemäß erlassen wurde. Die Zustellung ist erfolgt. Inzwischen hat Herr Krczal seine „Dienstleistungsangebote“ aus dem Netz genommen. Sollten unsere Mitglieder noch etwas von Herrn Krczal oder Frau Wexler hören, nimmt die Geschäftsstelle des Verbandes Informationen gerne entgegen und wird überprüfen, dass das unseriöse Gespann Krczal / Wexler sich an die gerichtlichen Verbote hält. Diese sind auch bei Zahlungsunfähigkeit des Täters durchsetzbar, da im Falle von etwa notwendig werdender Verhängung von Ordnungsgeld ersatzweise Ordnungshaft in Frage kommt.