Ab dem 01.06.2017 droht Händlern, die gegen Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte verstoßen, ein Bußgeld von bis zu 100.000 EUR. Der Bundesrat hatte einer entsprechenden Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) am 10.02.2017 zugestimmt. Damit werden die Grundlagen für einen effektiveren Vollzug durch die Länder geschaffen und es verschärft sich damit das am 24.10.2015 in Kraft getretene ElektroG. Dieses verpflichtet Händler mit einer Verkaufsfläche bzw. Versand- und Lagerfläche von mindestens 400 qm zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
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