Unter dem 10.05.2017 hat die EU-Kommission nach zweijährigen Untersuchungen und Befragungen ihren Abschlussbericht über die Sektoruntersuchung zum elektronischen Handel vorgelegt. Aus dem Bericht geht hervor, dass Vertriebsbeschränkungen weiterhin eine große Rolle spielen (Untersagung des reinen Online-Handels). Auch wurden Erkenntnisse darüber gewonnen, welche Arten von Beschränkungen den Händlern durch Vereinbarungen auferlegt werden. Das führt dazu, dass die Wettbewerbsbehörden nun auch konkretere Kenntnisse haben und prüfen können, inwieweit Ermittlungen oder Maßnahmen gegen Hersteller in die Wege geleitet werden können. Schließlich liefert die Sektoruntersuchung auch noch Daten über die Entwicklungen, insbesondere das Wachstum des elektronischen Handels.
You may also like
Rücklastschriftgebühren
Händler können Rücklastschriftgebühren nur dann verlangen, wenn entsprechende Rücklastschriftgebühren, entweder individualvertraglich...
LG Ingolstadt: Beworbene Waren müssen lieferbar sein
Bekanntlich handelt unlauter, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen...
Zum Umfang des Anspruches des Arbeitnehmers auf Erteilung von Datenkopien, z. B. E-Mails (Art. 15 DSGVO)
Der Umfang des Anspruches des Betroffenen auf Erteilung einer Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind...