Unter dem 10.05.2017 hat die EU-Kommission nach zweijährigen Untersuchungen und Befragungen ihren Abschlussbericht über die Sektoruntersuchung zum elektronischen Handel vorgelegt. Aus dem Bericht geht hervor, dass Vertriebsbeschränkungen weiterhin eine große Rolle spielen (Untersagung des reinen Online-Handels). Auch wurden Erkenntnisse darüber gewonnen, welche Arten von Beschränkungen den Händlern durch Vereinbarungen auferlegt werden. Das führt dazu, dass die Wettbewerbsbehörden nun auch konkretere Kenntnisse haben und prüfen können, inwieweit Ermittlungen oder Maßnahmen gegen Hersteller in die Wege geleitet werden können. Schließlich liefert die Sektoruntersuchung auch noch Daten über die Entwicklungen, insbesondere das Wachstum des elektronischen Handels.
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