In einer aktuellen Entscheidung hat sich das LG Bonn (Urteil vom 20.03.2018, Az. 8 S 200/17) mit der Frage zu befassen gehabt, wann ein Existenzgründer zum Unternehmer wird. Es ging sozusagen um die „Geburtsstunde“ der Unternehmer-Eigenschaft. Im konkreten Fall hatte die Beklagte einen Vertrag über vergütungspflichtige Werbemaßnahme geschlossen und diesen später den Widerruf nach den fernabsatzrechtlichen Vorschriften erklärt. Das LG Bonn erläuterte unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 15.11.2007, Az. III ZR 295/06), dass es für die Abgrenzung zwischen einem „Noch-Verbraucher“ und einem „Schon-Unternehmer“ darauf ankommt, ob die getroffene Maßnahme noch Bestandteil der Existenzgründung selbst ist, sich also in deren Vorfeld bewegt, oder ob die grundsätzliche Entscheidung für die Existenzgründung bereits getroffen worden war. Im konkreten Fall ging das Gericht davon aus, dass es sich nicht mehr um eine Vorfeldtätigkeit handelte. Aus der Tatsache, dass die Beklagte bereits für ihr bestehendes Unternehmen mit Sitz und Kommunikationsdaten Werbung betrieben betrieb, ergibt sich, dass die Entscheidung zur Existenzgründung längst getroffen worden war. Mangels Verbraucherstatus kam daher ein Widerruf des Vertrages nicht in Frage.
You may also like
Zum Umfang des Anspruches des Arbeitnehmers auf Erteilung von Datenkopien, z. B. E-Mails (Art. 15 DSGVO)
Der Umfang des Anspruches des Betroffenen auf Erteilung einer Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind...
LG Münster: Grundpreisangabe nach Gewicht bei Kerzen
Nach einer Entscheidung des LG Bochum (Urteil vom 11.02.2014, Az. I-12 O 220/13) ist beim Vertrieb von Kerzen gegenüber dem Verbraucher...
LG Kaiserslautern: Disclaimer mit Hinweis zum (außer Kraft getretenen) TMG ist wettbewerbswidrig
Seit dem 17.02.2024 ist die Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19.10.2022 über einen Binnenmarkt...