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Staubsauger-Streit Bosch gegen Dyson – EuGH

Nach einem Urteil des EuGH (Rechtssache C-632/16) müssen Hersteller von Staubsaugern nicht mehr angeben, unter welchen Bedingungen der Stromverbrauch ihrer Geräte ermittelt wird. Hintergrund des Streits war eine Klage des britischen Unternehmens Dyson, das beutellose Staubsauger herstellt. Dyson hatte dem deutschen Unternehmen BSH Hausgeräte (Hersteller von Bosch- und Siemens-Staubsaugern) vorgeworfen, bei diversen Staubsauger-Modellen fehlerhafte Angaben zum Stromverbrauch zu machen. Dyson stützte sich dabei auf Untersuchungen, nach denen der Stromverbrauch mancher Staubsauger steigt, je voller der Beutel wird. Das Gericht hat diese Erkenntnis zugrunde gelegt und kam zu dem logischen Ergebnis, dass es dann nach der EU-Verordnung nicht irreführend sein kann, wenn einem Verbraucher diese Information vorenthalten werden. Bereits früher hatte die Stiftung Warentest darauf hingewiesen, dass die Test-Methoden bei Staubsaugern zu „häufig lebensfernen“ Ergebnissen führen. Derzeit wird an neuen Testmethoden und auch an einer zeitgemäßen EU-Verordnung gearbeitet. Wann und mit welchem Inhalt sie in Kraft treten wird, steht aber noch nicht fest. Es handelt sich im Übrigen nicht um den ersten Streit von „Staubsauger-Giganten“. Bosch hatte zuvor schon gegen Dyson geklagt. BSH Hausgeräte konnte Dyson im Jahre 2014 nachweisen, bei seinen Geräten falsche Werte auf dem Energielabel veröffentlicht zu haben. Diese Falschangaben wurden gerichtlich in Deutschland verboten und Dyson hatte daraufhin die Werte europaweit geändert.