Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vorgelegt. Die genauen Auswirkungen für Onlinehändler lassen sich zurzeit noch nicht einschätzen. Zu erwarten ist, dass die Händler zukünftig mit Instandhaltungs- und Wiederverwertungspflichten bezüglich retournierter Waren sowie mit Berichts- und Dokumentationspflichten belastet werden. Es wird voraussichtlich in Zukunft keine wirtschaftlich sinnvolle Alternative mehr sein, retournierte Waren aus Kostengründen einfach zu vernichten.
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