In zahlreichen Online-Magazinen wurde über Warenversendungen der Firma Zalando in ein saarländisches Flüchtlingsheim berichtet. Der bekannte Online-Versandhändler lieferte zwischen Juni 2014 und Juni 2015 u. a. Schuhe, Kleidung und Koffer im Wert von fast 200.000,- EUR in eine Unterkunft im saarländischen Lebach. Erst nach ca. einem Jahr zog Zalando aus der Nichtbezahlung der hierfür gestellten Rechnungen die notwendigen Konsequenzen. Insgesamt 962 Bestellungen sollen auf Rechnung getätigt worden sein. Nach einer Strafanzeige des Unternehmens ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Betrug. Den Berichten zufolge gingen die Waren an zahlreiche Personen, die vor allem aus dem Balkan stammen sollen. 36 Verdächtige sollen nach wie vor in der Unterkunft leben, weitere fünf sollen sich noch in Lebach aufhalten. Damit lässt sich keines Falles untermauern, dass die Kriminalitätsrate durch die Aufnahme von Flüchtlingen steigt. Vielmehr ist es so, dass die Notsituation der Flüchtlinge von Kriminellen, bei denen es sich gar nicht um Flüchtlinge handeln wird, ausgenutzt wird. Für Online-Händler bedeutet dies, gerade im anstehenden stressigen Weihnachtsgeschäft, besonders aufmerksam zu sein, wohin geliefert wird, gleichartige Bestellungen sowie Bestellungen an dieselbe Adresse ggf. zu recherchieren und bei solchen Fall-Konstellationen nicht zu hohe Außenstände auflaufen zu lassen. Ein Unternehmen wie Zalando mag das ggf. noch verkraften können. Für viele Online-Händler kann ein weit geringerer Betrag schon existenzbedrohend werden.
You may also like
IDO Verband – LG Darmstadt entscheidet, dass im Abmahnverfahren keine Mitglieder zu benennen sind
Vermeintlich „findige“ Anwälte versuchen derzeit, sich – bei offensichtlich vorhandenen Wettbewerbsverstößen – zusätzlich...
Haftung für Linksetzung
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 18.06.2015, Az. I ZR 74/14, rechtlich Stellung bezogen zur Verantwortlichkeit eines...
Streit um die Zulässigkeit des Facebook-Plugins geht nun vor den EuGH
Die Social Plug-Ins (z. B. der Facebook-“like“- oder der „Gefällt mir“-Button) sind von Anfang an von den Datenschützern scharf...