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13. EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherrechte

Verbraucher sollen künftig durch mehr Transparenz und wirksamere Sanktionsmöglichkeiten besser vor Wettbewerbsverstößen der Händler geschützt werden. Mit der Richtlinie (EU) 2019/2161 vom 27. November 2019 zur Änderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinien 98/6/EG, 2005/29/EG und 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union sollen die EU?Rechtsvorschriften für den Verbraucherschutz modernisiert und die Durchsetzung der Verbraucherrechte erleichtert werden. Der EU-Justizkommissar Didier Reynders warnte die Händler angesichts massiver Nachlässigkeiten deutlich vor den künftig möglichen Konsequenzen:

„Heute senden wir eine deutliche Warnung an alle Händler, dass sie sich an die Vorschriften halten sollten, statt zu versuchen, sie zu umgehen. (…)Ein schwerwiegender Verstoß gegen die neuen EU-Vorschriften kann dazu führen, dass einem Unternehmen ein hohes Bußgeld auferlegt wird, nämlich mindestens 4 Prozent des Jahresumsatzes. Dies dürfte eine hinreichend abschreckende und wirksame Sanktion darstellen, damit unredlichen Händlern die Lust am Betrügen vergeht. Ich begrüße den neuen Rechtsrahmen, der echte europäische Verbraucherschutzstandards festlegt.“

Die EU-Kommission hatte diese neuen Vorschriften im April 2018 im Zuge der „Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher“ vorgeschlagen. Durch eine Studie der EU-Kommission bei ca. 500 Online-Shops wurde festgestellt, dass ca. 2/3 der Shops gegen die einfachsten Verbraucherschutzrechte verstoßen (fehlende oder falsche Widerrufsbelehrungen, fehlende Informationen zur OS-Plattform, Geo-Blocking usw.)

Die Maßnahmen der Richtlinie umfassen:

  • Wirksame Sanktionen bei Verstößen gegen das EU-Verbraucherrecht: Die nationalen Verbraucherschutzbehörden werden befugt sein, in koordinierter Weise wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen zu verhängen. Bei weitverbreiteten Verstößen, die zulasten von Verbrauchern in mehreren EU-Mitgliedstaaten gehen und koordinierten Durchsetzungsmaßnahmen auf EU-Ebene unterliegen, beläuft sich die Höhe der Geldbuße in jedem Mitgliedstaat auf mindestens 4 Prozent des Jahresumsatzes des betreffenden Unternehmens.
  • Bekämpfung eines Doppelstandards bei der Qualität von Konsumgütern: Mit den neuen Vorschriften wird klargestellt, dass die Vermarktung eines Produkts als identisch mit einem gleichen Produkt in einem anderen Mitgliedstaat, wenn diese Güter wesentliche ungerechtfertigte Unterschiede in ihrer Zusammensetzung oder ihren Merkmalen aufweisen, eine irreführende Praxis darstellen würde.
  • Stärkere Verbraucherrechte im Internet: Beim Kauf einer Ware auf einem Online-Marktplatz müssen die Verbraucher klar darüber informiert werden, ob sie Waren oder Dienstleistungen von einem Unternehmer oder einer Privatperson erwerben, damit sie wissen, auf welchen Schutz sie im Falle von Problemen Anspruch haben. Bei der Suche im Internet muss Verbrauchern klar angezeigt werden, wenn ein Suchergebnis von einem Händler bezahlt wurde. Außerdem müssen Verbraucher über die wichtigsten Parameter für die Rangfolge der Ergebnisse informiert werden.

Quelle: Mitteilung der EU-Kommission

Die Mitgliedstaaten haben nun bis zum 28.05.2022 Zeit, die Maßnahmen, die zur Umsetzung dieser Richtlinie erforderlich sind, zu erlassen und zu veröffentlichen. Hierüber müssen sie die EU-Kommission unverzüglich in Kenntnis setzen.