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EU greift Gebührenordnungen der freien Berufe an

Auf Grund einer Initiative der EU-Kommission werden unter anderem die Gebührenordnungen und Zulassungsvoraussetzungen der freien Berufe auf den Prüfstand gestellt. Es beginnt mit den Berufsgruppen der Steuerberater, Tierärzte und Architekten. Sicherlich werden andere Berufe wie Ärzte und Rechtsanwälte dann folgen. Nach den Vorstellungen der EU-Kommission passen die vorhandenen gebührenrechtlichen und standesrechtlichen Regeln nicht zu dem Vorstellungsbild eines Europa mit grenzenloser Dienstleistungsfreiheit. Ohnehin sind die Unterschiede innerhalb der EU bei den Zulassungsvoraussetzungen und Gebührenregelungen sehr unterschiedlich. Dass die recht streng reglementierten deutschen Modelle, in denen die EU-Kommission ungerechtfertigte Beschränkungen und Überarbeitungsbedarf sieht, sich durchsetzen werden, ist unwahrscheinlich. Eher ist davon auszugehen, dass die freien Berufe sich nach und nach erheblich verändern werden. Im Bereich der juristischen Dienstleistungen ist ohnehin schon eine erhebliche Annäherung der Rechtsdienstleister (Inkassounternehmen) mit den Anwälten zu beobachten (Anwendung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes bei der Bestimmung der Höchstgrenze der Inkassogebühren, standesrechtliches Umgehungsverbot der Anwälte gilt nach Ansicht der Aufsichtsbehörden auch für Inkassounternehmen usw.).