Der eBay-Kleinanzeigenmarkt richtet sich eher an ein lokales Publikum und führt häufig zu Verträgen zwischen Privatpersonen. Von der Konzeption her ist er ein Anzeigenportal. In den „Allgemeine Nutzungsbedingungen für eBay Kleinanzeigen“ ist nicht vorgeschrieben, wie ein Vertrag zustande kommt. Somit richtet sich der Vertragsabschluss nach den Regeln des BGB (Angebot und Annahme). Wer als Unternehmer dort auftritt, muss sich als solcher zu erkennen geben und die gesetzlichen Vorschriften beachten (Impressumspflicht, Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften, AGB mit Pflichtangaben, warenspezifische Regelungen für die Werbung, z. B. Kennzeichnungspflichten usw.). Da die Regeln auf dem eBay-Kleinanzeigenmarkt etwas anders sind als bei der großen eBay-Plattform können die für die große Plattform geschaffenen AGB im Kleinanzeigenmarkt nur mit Modifikationen eingesetzt werden. Wer als gewerblicher Anbieter die gesetzlichen Anforderungen nicht beachtet, setzt sich einem Abmahnrisiko aus, wie es auch auf anderen Plattformen besteht.
You may also like
§ 38 Abs. 1 Satz 1 BDSG: Benennung eines Datenschutzbeauftragten – neue Fassung der Norm verabschiedet
Seit dem 25.05.2018 ist, wie wir bereits mehrfach berichtet haben, die EU- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie das neue...
LG Meiningen: Maschinenschriftliche Signatur ausreichend, falls der Anwalt einen Schriftsatz über sein eigenes beA versendet
Beim AG Meiningen gibt es zwei Zivilabteilungen, die – soweit ersichtlich – als einzig verbliebene deutsche Spruchkörper die...
IDO Verband setzt Grundpreisangabe beim Vertrieb von Kabelschutzrohr-Sets durch
Ein Onlinehändler hatte ein Set von Kabelschutzrohren verschiedener Durchmesser, Materialstärken und Maßen angeboten und keinen...