Die EU führt neue Vorschriften ein, um den grenzüberschreitenden Handel mit Waren und digitalen Inhalten für Verbraucher und Unternehmen leichter und sicherer zu machen. Der Rat der EU hat am 15.04.2019 ein Paket angenommen, das aus einer Richtlinie für Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen (Richtlinie für digitale Inhalte) und einer Richtlinie über vertragsrechtliche Aspekte des Warenhandels (Richtlinie für den Warenhandel) besteht. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Die Texte werden nun förmlich unterzeichnet und im Amtsblatt veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben der Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. Es wird u. a. auch zu einer Neukonzeption bei den gewerblichen Garantien kommen. Künftig ist dem Verbraucher spätestens bei Lieferung zusätzlich zu vorherigen Werbeaussagen über Garantien auch eine Garantieerklärung auf einem dauerhaften Datenträger auszuhändigen. Ziel der Union ist es, den europäischen Verbrauchern ein großes Maß an Schutz und Rechtssicherheit – insbesondere bei grenzüberschreitenden Verträgen – zu bieten und Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die EU-weite Verkaufstätigkeit zu erleichtern. Wegen weiterer Informationen dazu sei auf die Pressemitteilung des Rates der EU und die dort vorhandenen Links zu den beiden Richtlinien verwiesen.
You may also like
Bundesnetzagentur veröffentlicht Auslegungshinweise zu § 7a UWG
Die seit dem 01.10.2021 geltende neue Regelung des § 7a UWG betrifft die Einwilligung in Telefonwerbung. Nach § 7a Abs. 1 UWG hat...
Neue EU-VO: Anforderungen an AGB von Online-Vermittlungsdiensten und Online-Suchmaschinen
Ab dem 12.07.2020 gilt die „Platform-to-Business-Verordnung“ der EU (Verordnung (EU) 2019/1150; kurz P2B-VO) als europäische...
Zur – unzulässigen – Verwendung der Bezeichnung „magenfreundlich“
Aufgrund des Inhalts des Anhangs zur Verordnung (EG) 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmitteln darf...