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Einleitung von 2000 Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen das VerpackG

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat in einer Pressemitteilung vom 26.06.2019 bekannt gegeben, dass sie nun dazu übergegangen ist, systematisch gegen Verstöße im Bereich des VerpackG vorzugehen. Nach Auswertung der zum 15.05. eines Jahres zu hinterlegenden Vollständigkeitserklärungen der Unternehmen mit großen Verpackungsmengen sind nun nach Angabe der ZSVR wegen Verstößen in erheblichem Umfange ca. 2000 Ordnungswidrigkeitenverfahren an die zuständigen Stellen der Länder übergeben worden.

Seit dem 01.01.2019 müssen sich alle Verpflichteten im Verpackungsregister LUCID registrieren. Sodann müssen die verpflichteten Unternehmen Datenmeldungen zu den durch sie pro Jahr in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen an das Verpackungsregister melden. Gleichzeitig melden die dualen Systeme ebenfalls Daten an die ZSVR. Die ZSVR hat dazu u. a. ausgeführt: „Wir bekommen vierteljährlich alle Daten der Systeme und zusätzlich Daten von den Verpflichteten. Von den großen Verpflichteten haben wir zudem am 15. Mai die sogenannte Vollständigkeitserklärung für das Jahr 2018 bekommen, also durch Prüfer testierte Jahresverpackungsmengen. Vielen Herstellern und Händlern scheint nach wie vor unklar zu sein, dass wir diese Daten abgleichen und analysieren“. Auch die Prüfer von Vollständigkeitserklärungen werden überprüft. Die ZSVR hat dazu Prüfleitlinien veröffentlicht, deren Umsetzung sie ebenfalls überprüft. Auch hier hat die ZSVR laut ihrer Pressemitteilung Defizite in der Anwendung der Leitlinien bei der Prüfung und Abgabe von Vollständigkeitserklärungen erkannt.

Wir werden die Entwicklung weiter beobachten und berichten, wenn sich an Hand konkreter Fälle abzeichnet, wo genau die Fehlerquellen liegen und was im Umfang mit den Sachverständigen ggf. zu optimieren sein könnte.