Bekanntlich ist am 13.06.2014 das deutsche Umsetzungsgesetz zur EU-Verbraucherrechterichtlinie in Kraft getreten. Mit dieser Richtlinie wurde der Ver-braucherschutz europaweit harmonisiert.
Nach unserem Verband derzeit vorliegenden Informationen plant der EU-Gesetzgeber eine weitere Reform des Verbraucherschutzrechtes. Hintergrund dieser weiteren Änderung ist der Umstand, dass der grenzüberschreitende Handel innerhalb der EU nicht in dem Umfang, wie dies die EU erwünscht, erfolgt. Nach Ansicht der EU-Kommission ist der Grund hierfür darin zu sehen, dass in den einzelnen 28 Mitgliedsstaaten unterschiedliche Gewährleistungsregime bestehen. Ziel dieser (erneuten) Änderung ist daher eine weitere Angleichung des EU-weiten Ver-braucherschutzes, vor allem im Bereich des Gewährleistungsrechts. In welchem Umfang und in welcher Form ein EU-harmonisiertes Gewährleistungsrecht durch den europäischen Gesetzgeber geschaffen werden soll, ist derzeit noch nicht bekannt. Nach uns bekannten Informationen soll u.a. die Gewährleistungsfrist – für den Online-Handel, nicht für den stationären Handel, – auf zwei Jahre harmonisiert werden. Sofern und sobald uns zu dieser Thematik nähere Informationen vorliegen, werden wir Ihnen umgehend berichten.