Gesetzgebung

LUCID-Registrierungsnummer ist den Handelsplattformen nachzuweisen

Zum 01.07.2022 ist im Zuge der Novelle des VerpackG eine Neuregelung erfolgt, durch die elektronische Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister verantwortlich dafür sind, dass Hersteller ihrer Registrierungspflicht (Verpackungsregister LUCID) nachkommen. Das Vertriebsverbot des § 9 Abs. 5 VerpackG setzt die Onlinemarktplätze daher nun unter Druck:

9 Abs. 5 S. 2 und S. 3 VerpackG

„Vertreiber dürfen Verpackungen nicht zum Verkauf und Betreiber eines elektronischen Marktplatzes dürfen das Anbieten von Verpackungen zum Verkauf nicht ermöglichen, wenn die Hersteller dieser Verpackungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nach Absatz 1 registriert sind. Fulfilment-Dienstleister dürfen keine der in § 3 Absatz 14c Satz 1 genannten Tätigkeiten in Bezug auf Verpackungen erbringen, wenn die Hersteller dieser Verpackungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nach Absatz 1 registriert sind.“

Die Betreiber elektronischer Marktplätze, vor allem auch Amazon, eBay, Etsy, um nur einiger der größeren Plattformen zu nennen, müssen ab dem 01.07.2022 sicherstellen, dass auf ihren Marktplätzen nur solche Waren präsentiert werden, deren Hersteller (wozu nach der Legaldefinition in § 3 Abs. 14 VerpackG auch Verkäufer gehören) eine ordnungsgemäße Registrierung und Systembeteiligung nach dem VerpackG vorweisen können. Muss der Marktplatzbetreiber vom Fehlen der Registrierung ausgehen, so hat er den Verkäufer vom Handel aus seiner Plattform auszuschließen. Soweit bekannt ist, sichern sich die Marktplatzbetreiber ab, indem die Händler ihre Registrierungsnummer bei LUCID in ihren Verkäuferdaten (gegenüber dem Marktplatzbetreiber) angeben. Dadurch kann der Plattformbetreiber dann in der Datenbank LUCID prüfen, ob eine ordnungsgemäße Registrierung erfolgt ist.

Da die Registrierung dauerhaft für die Zeit des Handels auf der Plattform bestehen muss, ist im Grunde eine permanente Überprüfung erforderlich. Ggf. könnte hier zukünftig die Rechtsfrage entstehen, wie die Prüfungsintervalle auszusehen haben (sofern die Plattform keinen permanenten Abgleich mit der LUCID Datenbank programmiert).

Bei Amazon wird die LUCID-Registrierungsnummer innerhalb des Bereichs „sellercentral“ im EPR-Compliance-Portal hinterlegt, im eBay-Account unter „Konto“ / „Angaben zum Unternehmen“ / LUCID-Nr.“ und im Etsy-Verkäufer-Dashboard unter „Finanzen“ / „rechtliche und steuerliche Informationen“. Für andere Plattformen dürfte die Vorgehensweise der Implementierung der LUCID-Nr. im Verkäufer-Account entsprechend gestaltet sein.

Rechtstexte sind nicht zu ändern. Die LUCID-Nr. muss auch nicht im Impressum oder in den AGB genannt werden. Es geht schlicht nur um den Nachweis gegenüber dem Plattformbetreiber.