Irreführende Werbung Rechtsprechung

Zur Werbung mit „Öko-Tex zertifiziert“

Nach § 5 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 UWG ist eine geschäftliche Handlung, z. B. eine Darstellung im Rahmen einer Warenpräsentation, irreführend, wenn sie unwahre Angaben oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über wesentliche Merkmale einer Ware oder Dienstleistung wie z. B. die Ergebnisse von Tests zu den Waren, enthalten. Das Ergebnis eines Tests kann beispielsweise in einem Gütesiegel oder einem Zertifikat dargestellt werden.

An dieser Stelle ist zu berücksichtigen, dass die angesprochenen Verkehrskreise erwarten, dass die Tests inkl. deren Ergebnissen von einem neutralen und unabhängigen Dritten, insbesondere einem anerkannten Prüfinstitut, durchgeführt worden sind. Letztgenannte Anforderungen sind hingegen nicht erfüllt, sofern ein Unternehmen mit einem selbst erstellten Gütesiegel oder Prüfzertifikat wirbt (siehe hierzu OLG Köln, Beschluss vom 05.03.2018, Az. 6 U 151/17).

Es kommt auch vor, dass Unternehmen mit einem Zertifikat werben, obwohl ein solches Zertifikat überhaupt nicht verliehen worden ist. So hatte es sich in einem Sachverhalt zugetragen, den das LG Hamburg mit Urteil vom 10.02.2011, Az. 315 O 356/10, zu entscheiden gehabt hatte. Dort hatte ein Unternehmen u. a. mit der Angabe „Öko-Tex Standard 100“ im Hinblick auf eine Yogatasche geworben. Das LG Hamburg stellte diesbezüglich fest, dass die produktbezogene Angabe „Öko-Tex Standard 100“ von dem angesprochenen Verkehr so verstanden werde, dass die angebotene Yogatasche über ein gültiges „Öko-Tex“-Zertifikat, verliehen durch die zuständige Prüfstelle, verfüge. Das sei jedoch tatsächlich nicht der Fall. Die betroffene Angabe sei damit unrichtig und daher irreführend.

Unternehmen, die solche Zertifikate im Rahmen ihrer Werbung verwenden, sollten daher – sofern dies noch nicht erfolgt sein sollte – prüfen, ob im Hinblick auf das im Einzelfall beworbene Produkt auch tatsächlich eine entsprechende Zertifizierung vorhanden ist. Sollte dieser Aspekt nicht aufgeklärt werden können, sollte von der Werbung mit entsprechenden Zertifikaten Abstand genommen werden.