Handel

Zum Vorschlag einer sog. Paketsteuer

Der Handelsverband Deutschland hatte sich kürzlich in einem Beitrag mit der sog. Paketsteuer beschäftigt. Diesbezüglich ist zunächst zu bemerken, dass es bislang noch keine Paketsteuer gibt.

Dem Vorschlag einer Paketsteuer liegt der Gedanke zugrunde, dass die Gewerbesteuer der Sache nach eine „Infrastrukturabgabe“ sein soll, mit der die unterschiedlich starke Inanspruchnahme der Infrastruktur durch Gewerbetreibende gegenüber anderen Gruppen, z. B. Privatpersonen, Freiberufler, abgegolten werden soll. Die Gewerbesteuer ist bekanntlich eine kommunale Steuer, die, abhängig von der betroffenen Kommune, unterschiedlich hoch ist. Vor diesem Hintergrund wurde beanstandet, dass die stationären Einzelhändler in den (meist mit hohen Gewerbesteuersätzen belegten) Innenstädten Gewerbesteuer zahlten, während Plattform-Betreiber wie z. B. Amazon entweder gar keine Gewerbesteuer zahlen (sofern sie beispielsweise Ware aus dem Ausland Ware) oder in Gebieten mit deutlich geringerer Gewerbesteuer ansässig sind, wobei sie im letztgenannten Fall umso mehr die Infrastruktur, z.B. durch die Paketlieferdienste, in Anspruch nähmen. Da der letztgenannte Aspekt jedoch nicht über die Gewerbesteuer erfasst werden kann, bestand der Vorschlag darin, Paketlieferungen mit einer „Paketsteuer“ zu besteuern. Nach Ansicht unseres Verbandes wäre dies jedoch dann eine Art Verbrauchssteuer, die nicht von der einzelnen Kommune festgesetzt werden kann. Auch der Handelsverband Deutschland sieht in ihr „kein sinnvolles Instrument für die Innenstadtentwicklung“. Der Einzelhandelsverband spricht sich daher dafür aus, im internationalen Onlinehandel gleiche steuerliche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Nach diesseitiger Ansicht wäre es überlegenswert, den Umsatzsteuersatz auf Waren, die per Post bzw. Lieferdienst versendet werden, um 1 % zu erhöhen. Allerdings wäre dies mit dem Nachteil verbunden, dass die Belastung dann die Endverbraucher und weniger die Paketversender treffen würde. Wir werden die diesbezüglichen Entwicklungen weiterverfolgen und Sie über die Ergebnisse unterrichtet halten.