Ein Mitglied unseres Verbandes hatte darauf hingewiesen, dass für die auf der Plattform Amazon im Händler-Account einzufügenden Rechtstexte (AGB und Datenschutzerklärung) nur ein begrenzter Platz von jeweils 10.000 Zeichen zur Verfügung steht. Derzeit sollte es bezüglich der vom IDO Verband im Login-Bereich zur Verfügung gestellten Version der Amazon-Rechtstexte damit kein Problem geben. Sofern die Datenschutzerklärung gesondert unter dem Menüpunkt „Richtlinien“ eingefügt wird und in den AGB sowie der Datenschutzerklärung nach Anpassung der Rechtstexte die Ausfüllhinweise entfernt werden, müssten diese Rechtstexte jeweils unter 10.000 Zeichen liegen. Im Einzelfall wäre es auch möglich, durch Weglassungen Platz zu schaffen. Das sollten Sie aber nicht ohne Rücksprache mit einem Juristen unseres Verbandes veranlassen.
You may also like
eBay Treueprogramm „eBay-Plus“
Analog dem Programm „Amazon-Prime“ wird eBay ab Herbst 2015 ebenfalls ein Kunden-Treueprogramm einführen, das unter dem Namen...
Welche Fundstelle muss bei der Werbung mit Siegeln oder Testergebnissen angegeben werden?
Bei der Vermarktung bzw. Bewerbung von Produkten wird häufig mit Prüfsiegeln, Testergebnissen etc. geworben, um hieraus Qualität...
Neue Verkäuferstandards bei eBay
Ab Februar 2016 gelten für die Bewertung von Geschäften über die Plattform eBay neue, vereinfachte und faire Verkäuferstandards...