Gesetzgebung

Wann und in welcher Weise ist die WEEE-Nummer anzugeben?

Die WEEE-Nummer steht für „Waste Electrical and Electronic Equipment Number“ und bezieht sich auf ein System zur Registrierung und Überwachung von Elektro- und Elektronikaltgeräten in der EU. Die WEEE-Richtlinie wurde eingeführt, um die ordnungsgemäße Entsorgung und das Recycling von elektrischen und elektronischen Geräten sicherzustellen und Umweltauswirkungen zu reduzieren. Die WEEE-Nummer wird einem Unternehmen oder Hersteller zugewiesen, um anzuzeigen, dass es seine Verpflichtungen gemäß der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU erfüllt. Diese Nummer dient als Identifikationsmerkmal für die Registrierung bei den zuständigen Behörden und ermöglicht es, den Verbleib von Elektro- und Elektronikaltgeräten zu verfolgen, von der Herstellung über den Verkauf bis hin zur Entsorgung oder Wiederverwertung.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen und Verfahren zur Erlangung einer WEEE-Nummer je nach EU-Staat unterschiedlich sein können, da die WEEE-Richtlinie von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt wurde. Die Registrierungsnummer beginnt in Deutschland mit „WEEE“. Aufgrund der Novellierung des ElektroG sind ab dem 01.07.2023 Hersteller zur ordnungsgemäßen Registrierung ihrer Geräte verpflichtet (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 ElektroG; Übergangsregelung: § 46 Abs. 2 ElektroG – 31.07.2023). Nach dem weiten Herstellerbegriff (§ 3 Nr. 9 ElektroG) fallen hierunter auch die Vertreiber bzw. Anbieter solcher Geräte. Die Registrierungsnummer wird von der Stiftung EAR erteilt. Die erweiterte Herstellerverantwortung im ElektroG verbietet es Online-Marktplätzen, ab dem 01.07.2023 Elektro- und Elektronikgeräte anzubieten, die nicht bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registriert sind.

Bislang galt bereits, dass die Registrierungsnummer auf den Rechnungen des Unternehmens anzugeben ist. Nunmehr gilt dies auf Grund der Umsetzung der WEEE-Richtlinie auch für das „Anbieten“ (§ 3 Nr. 6 ElektroG). Das bedeutet also, dass nunmehr jeder Händler, der Elektro- und Elektronikgeräte online anbietet, seine WEEE-Nummer vorhalten muss. Aus unserer Sicht dürfte es ausreichen, diese im Impressum aufzunehmen, am besten mit einer Hervorhebung (so dass sie nicht zwischen Tel- und Fax-Nr. „untergeht“). Rechtsprechung dazu gibt es offenbar noch nicht.