Datenschutz Gesetzgebung

Gesetzesantrag des Freistaates Bayern “Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung zivilrechtlicher Vorschriften an die Datenschutz-Grundverordnung“

Auch zum Gesetzesantrag des Freistaates Bayern “Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung zivilrechtlicher Vorschriften an die Datenschutz-Grundverordnung“ wird der IDO Verband gegenüber dem BMJV eine Stellungnahme abgeben. Ziel dieser weiteren Gesetzesinitiative ist es, Rechtsverletzungen im Bereich der sich aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergebenden datenrechtlichen Informationspflichten weitgehend sanktionslos zu stellen. Auch hier wird als Motiv angegeben, dass es „Abmahnwellen“ geben könnte. Allerdings sind auch diese bislang ausgeblieben. Es bestehen bereits im Gesetz – und von der Rechtsprechung ausgeformt – zahlreiche Grundsätze, die der Überprüfung und Verhinderung von Missbräuchen gerecht werden. Es gibt keinerlei verwertbare und seriöse statistische Daten, die es erfordern, Unternehmer so weitgehend vor Sanktionen bei datenschutzrechtlichen Verstößen zu schützen. Zudem kann bezweifelt werden, dass ein solches Vorhaben mit der DSGVO in Einklang zu bringen ist.