Gesetzgebung

Änderungen beim Onlinebanking durch neue Zahlungsrichtlinie PSD2

Ab dem 14.09.2019 hatten Verbraucher sich auf Änderungen beim Onlinebanking einstellen. Überweisungen sollen zukünftig sicherer werden. Ferner können (mit Zustimmung des Kunden) nicht nur Banken, sondern auch andere Dienstleister (nicht nur Banken) Zugriff auf Konten erhalten. Grundlage hierfür ist die neue Zahlungsrichtlinie (EU) 2015/2366, abgekürzt PSD2 genannt (Payment Services Directment 2).  Diese Zahlungsdiensterichtlinie ersetzt die Zahlungsdiensterichtlinie 2007/64/EG. Ziel der ersten Richtlinie war es bereits, den europaweiten Wettbewerb und die Teilnahme an der Zahlungsbranche auch von Nichtbanken zu erhöhen und durch die Harmonisierung des Verbraucherschutzes und der Rechte und Pflichten für Zahlungsdienstleister und Nutzer gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.  Die Regeln der PSD2 sollen Verbraucher nun in noch stärkerem Ausmaß vor Betrügern schützen. Bei Bankgeschäften und bei Bezahlvorgängen im Internet müssen Verbraucher sich nun zusätzlich identifizieren (Zwei-Faktor-Authentifizierung). Bankkunden müssen dann grundsätzlich jede Onlineüberweisung oder jede Kartenzahlung mit einer solchen starken Kundenauthentifizierung freigeben. Z. B. genügte bei der Kreditkarte bisher für die Zahlung über das Internet die Angabe der Kartennummer, des Ablaufdatums und des dreistellige Prüfcodes. Infolge der Neuregelung muss nun ein zweiter Faktor hinzukommen, z. B. eine TAN (Transaktionsnummer), ein Passwort oder ein per Smartphone übermittelter Fingerabdruck bzw. die Gesichtserkennung. Nicht mehr zulässig ist die Verwendung von TAN-Listen auf Papier. In erster Linie müssen zunächst die Zahlungsdienstleister ihre Systeme an die Richtlinie PSD2 anpassen. Damit diese Anpassungen dann auch in Online-Shops funktionieren, mussten die Händler ggf. betroffene Zahlungsmodule aktualisieren.