In den letzten Wochen war eine verstärkte Abmahntätigkeit von Mandanten des RA Sandhage aus Berlin zu beobachten. Schwerpunktmäßig mahnt er für seine Mandanten die fehlende Klickbarkeit des Links zur OS Plattform ab (Verpflichtung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung). Damit befasst sich diese Kanzlei schon seit einiger Zeit. Jetzt vor Weihnachten ist eine Zunahme der Aktivitäten festzustellen. Davon waren auch in letzter Zeit wieder einige Mitglieder unseres Verbandes betroffen, obwohl wir in zahlreichen monatlich per E-Mail an die Mitglieder (soweit diese nicht dem Empfang widersprochen haben) versendeten Informationsdiensten immer wieder darauf hingewiesen hatten, dass insofern Abmahngefahr droht. Es kann daher nur dringend geraten werden, in allen Webshops bzw. auf den genutzten Verkaufsplattformen, über die Online-Verträge geschlossen werden, regelmäßig zu überprüfen, ob der Link zur OS Plattform als Hyperlink funktioniert. Darüber hinaus muss auch die E-Mail-Adresse angegeben werden.
You may also like
Neues Bundesmeldegesetz
Zum 01.11.2015 wird das neue Bundesmeldegesetz in Kraft treten, durch das das Melderecht in Deutschland harmonisiert und fortentwickelt...
Jugendschutz bei nikotinfreien Aromastoffen?
Mit Urteil vom 07.03.2017 (Az. 4 U 162/16; nicht rechtskräftig, Revision wurde zugelassen) hat das OLG Hamm entschieden, dass nikotinfreie...
BGH-Urteil: Anwaltsverträge mit Verbrauchern können widerrufen werden
Anwaltsverträge werden zunehmend auch „aus der Ferne“ abgeschlossen, da die meisten Anwaltskanzleien heute bundesweit Mandanten...