Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass der IDO Verband e.V. keine sog. Initivativ-Unterwerfungen entgegennimmt. Darunter ist die Abgabe von Unterlassungserklärungen an unseren Verband zu verstehen, denen keine Abmahnung von unserer Seite vorausgegangen ist. Es kommt gelegentlich vor, dass Abgemahnte eine Unterlassungserklärung gegenüber dem Abmahner (z. B. einem Mitbewerber) nicht abgeben möchten und diese dann als sog. Dritt-Unterwerfung einem Verband anbieten. Solche Dritt-Unterwerfungen sind rechtlich ohnehin problematisch, da sich die Fragen der Ernsthaftigkeit dieser Unterlassungserklärungen und der Überwachung auf künftige Verstöße stellen. Denn ohne das Angebot der Initiativ-Unterwerfung hatte ein damit bislang noch nicht befasster Verband überhaupt keinen Anlass, den Anbieter dieser Unterlassungserklärung zu prüfen oder gegen ihn etwas zu unternehmen, was möglicherweise indiziert, dass das auch nach Annahme einer solchen Unterlassungserklärung nicht anders laufen wird.
You may also like
OLG Frankfurt: Online-Handelsplattform muss bei Verstößen gegen Produktsicherheitsvorschriften eigenständig Rechtsverstöße bereits auffällig gewordener Händler verhindern
Das „Notice-and-Take-Down“-Verfahren war kürzlich auch Gegenstand eines Verfahrens vor dem OLG Frankfurt (Urteil vom 24.06.2021, Az...
Konkurrenz für DaWanda und Etsy: „Amazon handmade“
Nachdem auf den Handelsplattformen DaWanda und Etsy nach den unserem Verband vorliegenden Informationen erfolgreich mit selbstgemachten...
Neues Verpackungsrecht in Vorbereitung
Die Bundesregierung beabsichtigt, das Verpackungsrecht ändern (Entwurf für ein Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen...