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Update RA Andreas Gerstel: OLG Köln hebt Urteile des LG Köln auf

Rechtsanwalt Andreas Gerstel hatte in einer Vielzahl von Fällen Schadenersatzklagen gegen den IDO Verband e.V. beim LG Köln anhängig gemacht. Bei zwei Kammern für Handelssachen des LG Köln, die nach Auffassung des IDO Verband e.V. rechtlich überfordert waren, kam es zu diversen Fehlurteilen zu Lasten des IDO Verband e.V. Das OLG Köln hat am 09.12.2022 insgesamt 20 LG-Urteile mit Kostenpflicht der Klägerseite aufgehoben und die Klagen abgewiesen. Rechtsanwalt Andreas Gerstel hat zu seiner Berichterstattung ein update veröffentlich, das Sie hier finden: Update RA Andres Gerstel: „OLG Köln hebt Urteile des LG Köln auf“. Seine diesbezügliche Aussage, mittels der durchgeführten Verfahren seien „sehr viele Informationen“ bekannt geworden, muss in den Ohren der jeweiligen Kläger, denen er die Prozessverluste beschert hat, zynisch klingen. Die 20 Verfahren insgesamt haben Prozesskosten im fünfstelligen Bereich verursacht. Was sollen „Informationen“ denn wert sein, wenn ein erstinstanzliches Urteil samt seinen Feststellungen aufgehoben wird, weil alles unschlüssig war und das OLG Köln in den mündlichen Verhandlungen sein Erstaunen ausgedrückt hat, dass im Urteil keine Subsumtion unter eine Anspruchsgrundlage zu finden sei? Eine Anspruchsgrundlage gab es nach den Ausführungen des Senats auch nicht. Warum ein Anwalt sich unter diesen Umständen nicht mit dem Rat an seine Mandanten durchsetzen kann, auf Hinweis des Senats unschlüssige Klagen zurückzunehmen, ist unverständlich. Die Werbetaktik von Rechtsanwalt Andreas Gerstel scheint es zu sein, mit seiner überholten Berichterstattung zu Verfahren vor dem LG Köln erneut Mandanten anzulocken. Auf seiner Werbeseite bei abmahnung.de werden weiterhin Überschriften verwendet, die dazu geeignet sind, potentielle Rechtsuchende anzulocken mit für sich genommen irreführenden Google-Treffern, z. B. „Über 1 Dutzend Klagen auf Schadenersatz gegen den IDO Verband“ oder „Wie ist der aktuelle Sachstand in den IDO Verfahren vor dem Landgericht Köln?“ sowie „IDO Verband zu Schadensersatz verurteilt – LG Köln bestätigt Rechtsmissbrauch“. Da ändern auch die in den Fließtext aufgenommenen kurzen update-Hinweise in den vorgenannten Berichten nichts. Damit gelangt man dann zu der wettbewerbsrechtlich spannenden Thematik, inwieweit für Google-Textschnipsel (Snippets) die Grundsätze der Blickfangwerbung gelten und inwieweit eine Verantwortlichkeit der so akquirierenden Rechtsanwälte aus dem Gesichtspunkt der Irreführung (§ 5a UWG) in Frage kommt. Als Vorenthalten gilt nach § 5a Abs. 2 UWG auch „das Verheimlichen wesentlicher Informationen“, „die Bereitstellung wesentlicher Informationen in unklarer, unverständlicher oder zweideutiger Weise“ sowie „die nicht rechtzeitige Bereitstellung wesentlicher Informationen.“ Lesenswert hierzu ist der Beitrag des „Wortfilter“ (nachfolgend lediglich Zitat, keine eigene Aussage des Unterzeichners):

„Die Gier mancher Rechtsanwälte ist unermesslich

Und damit sind jetzt nicht die Anwälte des IDO e.V. gemeint. Tatsächlich kann es einem Rechtsanwalt Andreas Gerstel völlig egal sein ob er nun in den 21 Verfahren gewonnen oder verloren hat. Er bekommt sein Geld. Und das ganz sicher. Denn ob ihn nun der IDO oder seine Mandanten bezahlen ist seinem Bankkonto egal. In den Hintern gekniffen sind die 21 Händler welche sich auf ein solches Verfahren eingelassen haben und nun auf den Kosten aus zwei Instanzen sitzen bleiben werden.“

Bezüglich der Zahl „21“ ist klarzustellen, dass am 09.12.2022 insgesamt 20 Urteile kassiert wurde. Rechtsanwalt Andreas Gerstel hat aber inzwischen bezogen auf ein 21. Verfahren beim OLG Köln die Klagerücknahme erklärt. Die Kosten wurden auch in dieser Sache seinem Mandanten auferlegt. Im Übrigen befasst sich RA Andreas Gerstel auch mit der Rücknahme noch beim LG Köln anhängiger „copy & paste“-Klagen, die nach der Entscheidung des OLG Köln offenkundig auch beim LG Köln nun keine Erfolgsaussichten mehr haben.