Als Folge der Online-Petition 77180, zu der unser Verband bereits Stellungnahmen abgegeben hatte, ist es nun zu einem Gesetzesentwurf (Referentenentwurf des BMJV “Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“) gekommen. Das Gesetz hält an dem schon über 100 Jahre so geregelten und bewährten System fest, dass Wettbewerbsverstöße durch Mitbewerber und Verbände verfolgt werden müssen (da es keine allgemein zuständige Behörde hierfür gibt). Zur Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen, vor allem in einfachen Fällen, sind verschiedene Änderungen vorgesehen. Der IDO Verband teilt die Auffassung des Deutschen Anwaltvereins, dass es keine verwertbaren und seriösen statistischen Daten gibt, um derart gravierende Änderungen, wie der Referentenentwurf sie vorsieht, vorzunehmen. Die maßgeblichen Vorschriften werden von der Rechtsprechung problemlos angewendet (siehe auch die Stellungnahme des Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg vom 12.09.2018: „Ein Gesetzentwurf ohne konkrete Zahlengrundlage“). Die im Rahmen der Online-Petition 77180 erwähnten „Abmahnwellen“ gibt es nicht. Insbesondere sind Abmahnungen im Bereich des Datenschutzes, die medial zu einer „gewissen“ Hysterie geführt haben, seit dem 25.05.2018 gänzlich ausgeblieben. Im Übrigen läuft der Entwurf der Gesetzessystematik des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und der darauf aufbauenden Rechtsprechung zuwider. Der IDO Verband wird im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens mit angehört und hat eine umfangreiche Stellungnahme beim BMJV eingereicht. Es ist damit zu rechnen, dass insofern noch erhebliche Nachbesserungen am Entwurf erfolgen müssen. Die Stellungnahme des IDO Verbandes wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
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