News

RA Christian von der Heyden verliert auch mit der Gehörsrüge beim OLG Hamm

Wir hatten schon in unserem Beitrag

Urteil LG Bielefeld wird vom OLG Hamm aufgehoben – IDO Verband setzt sich durch

darüber berichtet, dass das OLG Hamm (Beschluss vom 23.02.2017, Az. I-4 W 102/16) das Urteil des LG Bielefeld (vom 08.11.2016, Az. 15 O 63/16) aufgehoben und zu Gunsten des IDO Verbandes e.V. entschieden hat. Der Bevollmächtigte des Antragsgegners, RA Christian von der Heyden, hatte nach unserer Bewertung, bestätigt durch die Berufungsinstanz, nicht nur eine falsche Rechtsansicht vertreten, sondern stellte sich dann auch noch als schlechter Verlierer da. In einer schon als stillos zu empfindenden Weise wollte er den Senat des OLG Hamm belehren. Das OLG Hamm hat die fehlende rechtliche Substanz im Schriftsatz des RA Christian von der Heyden nochmals kurz und deutlich gemacht: „Die Anhörungsrüge erschöpft sich im Ergebnis im Wesentlichen in dem Versuch, die Rechtsauffassung des Antragsgegners an die Stelle der Rechtsauffassung des Senats zu setzen.“ Auch von einer angedrohten Verfassungsbeschwerde ließ sich das OLG Hamm nicht beeindrucken, da hierfür ersichtlich kein Grund vorliegt und dies nur ein ungehöriges Gepolter des Prozessverlierers RA Christian von der Heyden und des von ihm vertretenen Antragsgegners darstellt. RA Christian von der Heyden wird die mit der ständigen Rechtsprechung in Einklang stehende Entscheidung nun zu befolgen haben:

OLG Hamm: Unternehmerverband muss im Abmahnverfahren keine Namen und Anschriften seiner Mitglieder bekannt geben

Allerdings wirbt RA Christian von der Heyden (Stand 26.04.2017) immer noch mit der falschen Aussage, der IDO Verband e.V. hätte das Verfahren beim LG Bielefeld verloren. Wir empfinden es als höchst unseriös und als einen Fall für die Rechtsanwaltskammer, dass ein Anwalt mit solchen nicht mehr aktuellen und damit falschen Mitteilungen versucht, Mandanten zu akquirieren. Genau so falsch ist auch seine weitere Aussage, die Entscheidung des LG Bielefeld sei noch nicht rechtskräftig. Mit dem Trick, eine Verfassungsbeschwerde zu erwägen, wird er vermutlich noch jahrelang versuchen, mittels seiner Falschmeldung Mandanten zu gewinnen.