Der für Baden-Württemberg zuständige Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat im März 2022 „FAQ Cookies und Tracking durch Betreiber von Websites und Hersteller von Smartphone-Apps“ (Version 2.0.1) herausgegeben.
Diese FAQ gliedern sich in die folgenden Abschnitte:
- Abschnitt A: Fragen und Antworten
- Abschnitt B: Negativbeispiele und „Standardfehler“
- Abschnitt C: Beispiele für Banner
Nach den Angaben in der Vorbemerkung bezieht sich diese FAQ im Wesentlichen auf Websites. Sie gilt aber sinngemäß auch für sonstige Telemedien wie Smartphone- und Tablets-Apps, PC-Software oder Geräte aus dem Bereich des Internets der Dinge (Internet of Things) wie vernetzte Küchengeräte, Lampen, Steuergräte für Heizungen, Alarmsysteme, Smart-TV´s oder vernetze Fahrzeuge, wenn und soweit diese über entsprechende Kommunikationsfunktionen verfügen. Nach weiteren Angaben in der Vorbemerkung befinden sich zusätzliche Informationen in der in Ziffer 2 dieses Informationsdienstes erwähnten „Orientierungshilfe Telemedien 2021“.
Auch wenn der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg nur für Unternehmen mit Sitz in seinem Bundesland zuständig ist, dürfte seinen Ausführungen auch in den übrigen Bundesländern eine „gewisse Bedeutung“ zukommen. Es ist jedenfalls erfahrungsgemäß nicht ausgeschlossen, dass Datenschutzbehörden anderer Bundesländer (mit)berücksichtigen werden, sofern es in den anderen Bundesländern keine spezielleren Ausführungen geben sollte. Nicht nur Händler in Baden-Württemberg (letztere aber auf jeden Fall) sollten sich daher mit den neuen FAQ näher beschäftigen.