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IDO-Verband warnt vor Outdoor-Renner – Verleumdungen drohen

Ein Webshop unter der Domain www.outdoor-renner.de XXL Camping Übergroßen hat sich per AdWords-Werbung an unseren Verbandsnamen angehängt und versucht, über einen seltsamen Warnhinweis, Outdoor-Bekleidung zu verkaufen. In diesem Warnhinweis wird auf einen Bericht der IHK Mittelrhein Bezug genommen. Die IHK Mittelrhein soll betreffend unserem Verband warnen. Diese Darstellung ist aber unzutreffend. Die IHK Mittelrhein warnt eBay-Händler vor Abmahnungen. Sie macht eBay-Händler darauf aufmerksam, dass sie ihr Angebot auf der Verkaufsplattform auf die Einhaltung der gesetzlichen Informationspflichten gegenüber Verbrauchern prüfen sollten, damit diese nicht die Folgen von Wettbewerbsverstößen zu tragen haben.

Unser Verband distanziert sich eindeutig von solchen Werbe-Aktionen. Weder gehört es zu dem Wirkungskreis des IDO-Verbandes, Bekleidungsabsatz zu fördern, noch ist out-door-renner.de ein Mitglied des Verbandes.

Outdoor-renner.de wurde vom IDO-Verband auf Unterlassung eines Wettbewerbsverstoßes in Anspruch genommen. Daraufhin hat Outdoor-renner.de im November 2013 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Da Outdoor-renner.de seine vertraglichen Verpflichtungen aus dieser strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht erfüllt hat, wurde outdoor-renner.de wegen Vertragsstrafenzahlung in Anspruch genommen. Außergerichtlich erfolgte keine Zahlung. Das Amtsgericht Landshut hat outdoor-renner.de daher mit Urteil vom 21.08.2015, Az. 4 C 304/15, zur Zahlung einer (hohen) Vertragsstrafe verurteilt. outdoor-renner.de hat gegen dieses Urteil keine Berufung eingelegt, das Urteil ist rechtskräftig. Gegen outdoor-renner.de musste hiernach die Zwangsvollstreckung betrieben warden. Outdoor-renner.de musste daher wegen seiner uneinsichtigen Verhaltens kräftig “Lehrgeld” zahlen.

Daraus entstand offenbar die Idee, mit Hilfe des bekannten Namens unseres Verbandes Bekleidung zu verkaufen und gleichzeitig – aus Rachtsucht – noch eine Unterseite mit Verleumdungstexten zu gestalten.

Im Verlaufe seines weiteren Rachefeldzuges hat Outdoor-renner.de den gegnerischen Anwalt sowie weitere Anwälte, die den redaktionellen Teil der Verbandswebseite betreuen, u.a. bei anwalt.de als “Mandant” bewertet, obwohl er nie Mandant war. Die entsprechenden Bewertungen auf anwalt.de wurden zwischenzeitlich auf Betreiben der betroffenen Anwälte durch anwalt.de gelöscht.

Die Ausführungen von outdoor-renner.de sind aus unserer Sicht dümmlich und bedienen Klischees, die ein mündiger Internet-User leicht durchschauen sollte. Dass u.a. jeder Anwalt, der als Strafverteidiger tätig ist, auch vermeintliche “Bösewichte” vertreten muss, gehört zum Beruf des Strafverteidigers. Das erwähnte Ereignis mit der Anklagebank hat es nicht gegeben. Der Anwalt wurde zu Unrecht beschuldigt und freigesprochen. Aber mit Verleumdungen lässt sich bekanntlich Aufmerksamkeit erregen. Die Anfeindungen gegen die Inkassobranche zeigen, dass das wirtschaftliche Verständnis fehlt. Die Inkassobranche führt Unternehmen notwendiges Kapital wieder zu, das diesen wegen rechtswidrig handelnder und säumiger Kunden fehlt. Ohne Inkassounternehmen könnten insbesondere Großunternehmen ihre Kleinforderungen nicht durchsetzen.

Man fragt sich, wie der Inhaber von outdoor-renner.de “ausrastet”, wenn Käufer ihm einmal einen Umtausch oder Gewährleistungsfall bezüglich seine Bekleidung präsentieren?

Derzeit läuft erneut ein Wettbewerbsvorgang gegen outdoor-renner.de, weil er immer noch nicht die wettbewerbsrechtlichen Regeln einhält. Auf weitere Ausraster kann man sich wohl einstellen.

Die Art, in der outdoor-renner.de mit unserem Verbandsnamen “Werbung” macht, erinnert in gewisser Hinsicht an die abstoßende und ekelerregende Schockwerbung eines bekannten Bekleidungs-Herstellers.

Rechtliche Schritte gegen solche Verleumder haben nach der vorherrschenden Rechtsprechung wohl keine großen Erfolgsaussichten. Selbst Unwahrheiten sind nach der Rechtsprechung von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt. Deshalb wird man sich nur durch Berichterstattung zur Wehr setzen können.

Wer ähnliche Erlebnisse mit outdoor-renner.de hatte oder Beschwerden im Zusammenhang mit dortigen Einkäufen vorbringen kann, darf sich gerne an unseren Verband wenden. Wir werden ferner auch in Zukunft prüfen, ob dieser Webshop gegen bestehende Unterlassungsverpflichtungen verstößt.