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Erfolgreiches Vorgehen gegen die bofrost* Dienstleistungs GmbH & Co. KG

Der IDO Verband hat die bofrost* Dienstleistungs GmbH & Co. KG (bofrost*) wegen fehlender Grundpreisangaben erfolgreich mittels einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung (auf Grund der aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG folgenden Aktivlegitimation des IDO Verbands)  in Anspruch genommen. Bofrost* hat darauf umgehend, professionell und sachlich reagiert und die Unterlassungserklärung am 02.04.2019 abgegeben.

Betroffene Waren: Lebensmittel