Der IDO Verband hat die bofrost* Dienstleistungs GmbH & Co. KG (bofrost*) wegen fehlender Grundpreisangaben erfolgreich mittels einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung (auf Grund der aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG folgenden Aktivlegitimation des IDO Verbands) in Anspruch genommen. Bofrost* hat darauf umgehend, professionell und sachlich reagiert und die Unterlassungserklärung am 02.04.2019 abgegeben.
Betroffene Waren: Lebensmittel