Wie mit falschen Online-Shops kräftig abkassiert werden kann, zeigt eine derzeit vor dem LG München zu verhandelnde Strafsache. Der Haupttäter soll knapp eine halbe Million EUR ergaunert haben. Von einer Wohnung in Spanien aus erstellte er „Fake Shops“ im Internet und bot über seine Scheinanbieter Handys, Solarzellen oder Kaffeeautomaten an. Geforderte Vorkasse-Zahlungen der Kunden gingen auf Konten von Strohmännern, wobei der Täter einen Komplizen aus dem sog. Darknet als Helfer hatte. Hintergrund war der Drang, den Drogenkonsum des Haupttäters zu finanzieren. Nach Berichten im Internet über den Verhandlungsverlauf drohen dem Täter wohl 6 Jahre Freiheitsentzug. Wenn das Strafmaß zur Abschreckung von Nachahmern tatsächlich so umgesetzt wird, wäre das positiv zu werten. Es bleibt allerdings die Frage, warum nicht schon früher eingegriffen werden konnte. Denn bei der Vielzahl von Einzeltaten (etwa 750 Geschädigte) über einen längeren Zeitraum (2010 bis 2015) waren sicherlich schon früh Anzeichen für die systematische Vorgehensweise erkennbar. Rechtzeitiges Handeln der Ermittlungsbehörden trägt in solchen Fällen dazu bei, den Schaden zumindest geringer zu halten.
You may also like
OLG Köln: Rechtswahlklausel „irisches Recht“ ist unwirksam
Ein Inkassounternehmen hatte sich die Ansprüche von Fluggästen der Fa. Ryanair auf teilweise Erstattung im Voraus gezahlter Gebühren und...
BAG: Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Äußerungen in einer Chatgruppe
Ein Arbeitnehmer, der sich in einer aus sieben Mitgliedern bestehenden privaten Chatgruppe in stark beleidigender, rassistischer...
Zur Verwendung der Textilbezeichnung „Spandex“ bei gebrauchten Textilerzeugnissen
Nach Art. 5 Abs. 1 EU-TextilkennzeichnungsVO darf für die Beschreibung der Faserzusammensetzung auf Etiketten und Kennzeichnungen von...