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Strafverfahren wegen Fake-Online-Shops

Wie mit falschen Online-Shops kräftig abkassiert werden kann, zeigt eine derzeit vor dem LG München zu verhandelnde Strafsache. Der Haupttäter soll knapp eine halbe Million EUR ergaunert haben. Von einer Wohnung in Spanien aus erstellte er „Fake Shops“ im Internet und bot über seine Scheinanbieter Handys, Solarzellen oder Kaffeeautomaten an. Geforderte Vorkasse-Zahlungen der Kunden gingen auf Konten von Strohmännern, wobei der Täter einen Komplizen aus dem sog. Darknet als Helfer hatte. Hintergrund war der Drang, den Drogenkonsum des Haupttäters zu finanzieren. Nach Berichten im Internet über den Verhandlungsverlauf drohen dem Täter wohl 6 Jahre Freiheitsentzug. Wenn das Strafmaß zur Abschreckung von Nachahmern tatsächlich so umgesetzt wird, wäre das positiv zu werten. Es bleibt allerdings die Frage, warum nicht schon früher eingegriffen werden konnte. Denn bei der Vielzahl von Einzeltaten (etwa 750 Geschädigte) über einen längeren Zeitraum (2010 bis 2015) waren sicherlich schon früh Anzeichen für die systematische Vorgehensweise erkennbar. Rechtzeitiges Handeln der Ermittlungsbehörden trägt in solchen Fällen dazu bei, den Schaden zumindest geringer zu halten.