Am 13.08.2005 ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft getreten. Dieses wurde zuletzt am 09.05.2013 geändert. Der Gesetzgeber hat nun eine Neufassung dieses Gesetzes beschlossen, wobei der Gesetzesentwurf bereits durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden ist. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist nur noch die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten erforderlich.
Anlass für diese Neufassung war die Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.07.2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Wann die Neufassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in Kraft treten wird und welche Neuerungen, insbesondere welchen neuen Pflichten, sich hieraus für Online-Händler ergeben, wird kurzfristig im Login-Bereich im Detail dargestellt werden.