Mit Beschluss vom 25.11.2025, Az. 9 O 127/25, rechtskräftig, hat das LG Bonn der Meta Platforms Ireland Limited die Veröffentlichung eines anwaltlichen Fakeprofils untersagt.
Mit Beschluss vom 25.11.2025, Az. 9 O 127/25, rechtskräftig, hat das LG Bonn der Meta Platforms Ireland Limited die Veröffentlichung eines anwaltlichen Fakeprofils untersagt.