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BGH: Kalorienangabe für Knuspermüsli pro 100 g und nicht pro Portion

Ein Lebensmittel-Hersteller von Knuspermüsli muss auf der Vorderseite seiner Verpackungen die Kalorienangabe pro 100 g angeben. Die Nennung von Werten pro Portion ist nicht ausreichend (BGH, Urteil vom 07.04.2022, Az. I ZR 143/19 – Knuspermüsli II).

Bei der o. g. gerichtlichen Auseinandersetzung ging es um das Vitalis Knuspermüsli „Schoko Keks“ des Herstellers Dr. Oetker, das in einer quaderförmigen Kartonverpackung vertrieben wird. Dem BGH-Urteil vorangegangen war das Urteil des EuGH (vom 11.11.2021, Az. C-388/20).

Der EuGH hatte damals die ihm vorgelegten Fragen wie folgt beantwortet:

Art. 31 Abs. 3 Unterabs. 2 LMIV ist dahin auszulegen, dass diese Bestimmung allein für Lebensmittel gilt, bei denen eine Zubereitung erforderlich und die Zubereitungsweise vorgegeben ist.

Bei den lebensmittelrechtlichen Informationen handelt es sich – so der BGH in seiner aktuellen Entscheidung – um wesentliche Informationen:

„Den Verbrauchern wird auf der Vorderseite der Verpackung des Produkts der Beklagten entgegen § 5a Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 UWG die wesentliche Information des Brennwerts von 100 Gramm des Produkts zum Zeitpunkt des Verkaufs vorenthalten.“

Sowohl im Fall verpflichtender als auch im Fall freiwilliger wiederholender Angaben sind grundsätzlich gemäß Art. 31 Abs. 3 Unterabs. 1 LMIV der Brennwert und die Nährstoffmengen des Lebensmittels zum Zeitpunkt seines Verkaufs anzugeben. Das war bei den Angaben der Beklagten auf der Vorderseite der Verpackung nicht der Fall.

Davon abweichend, können sich diese Informationen gemäß Art. 31 Abs. 3 Unterabs. 2 LMIV „gegebenenfalls“ auf das zubereitete Lebensmittel beziehen, sofern ausreichend genaue Angaben über die Zubereitungsweise gemacht werden und sich die Informationen auf das verbrauchsfertige Lebensmittel beziehen. Diese Voraussetzung ist im Streitfall nicht erfüllt. Für Knuspermüsli ist daher keine bestimmte Zubereitungsweise vorgegeben. Das Produkt der Beklagten kann auf unterschiedliche Weise zubereitet werden, nämlich unter anderem durch die Zugabe von Milch, Joghurt oder Quark mit unterschiedlichen Fettgehalten, Fruchtsäften, Früchten, Konfitüre oder Honig.