Nach einer Berichterstattung im Internet hat das Landgericht Hildesheim der Fa. Amazon Services Europe S.à.r.l. mit Beschluss vom 26.06.2019, Az. 3 O 179/19, aufgegeben, es zu unterlassen, ein Amazon.de-Verkäuferkonto zu deaktivieren und/oder diesbezügliche Angebote von der Amazon.Website zu entfernen und/oder Guthaben auf seinem Konto einzubehalten. Nach diesem Bericht Internet hatte Amazon zuvor dem betroffenen Händler vorgehalten, Kundenrezensionen für seine Produkte manipuliert zu haben. Hiernach wurde das Verkäuferkonto deaktiviert und das Guthaben „eingefroren“. Der betroffene Händler hatte sich dagegen zur Wehr gesetzt und bei dem Landgericht Hildesheim einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Er hatte argumentiert, dass die von Amazon getätigten Maßnahmen einen Eingriff in „besitzähnliche Rechtspositionen (§ 858 ff. BGB) darstelle“. Das Landgericht Hildesheim ist dieser Argumentation des Antragstellers gefolgt und hat die eingangs dargestellte einstweilige Verfügung erlassen. Den Fortgang dieses Verfahrens werden wir beobachten und Ihnen berichten.
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