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Unternehmen verweigern die außergerichtliche Streitbeilegung

Nach § 43 Abs. 1 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) fördert das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) bis zum 31.12.2019 die Arbeit einer ausgewählten Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle, die bundesweit tätig ist. Nach § 43 Abs. 2 VSBG gehört es zur Funktionsweise dieser Stelle, ein Forschungsvorhaben durchzuführen. Das BMJV hat dazu zwei Wissenschaftler beauftragt. Ausgewählte Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 43 Abs. 1 VSBG und damit alleiniger Gegenstand des Forschungsvorhabens ist die zum 01.04.2016 anerkannte Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. mit Sitz in Kehl. Das Forschungsprojekt hat am 01.03.2017 begonnen und soll mit einem Abschlussbericht am 31.12.2020 enden. Die Wissenschaftler haben nun auf Grund der von ihnen erhobenen Daten einen Zwischenbericht (BT-Drucksache 19/6890) vorgelegt. Danach verweigern 73 % der Unternehmer die Teilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren. Dies erklärt sich vor allem dadurch, dass es sich um ein freiwilliges Verfahren handelt und die Teilnahme für Unternehmer kostenpflichtig ist.