Datenschutz

Stiftung Datenschutz: „Praxisleitfaden zum Anonymisieren personenbezogener Daten“

Die Stiftung Datenschutz hat im Dezember 2022 einen – nach eigenen Angaben allgemeinen und branchenübergreifenden – „Praxisleitfaden zum Anonymisieren personenbezogener Daten“ erstellt. Nach Angaben der Stiftung Datenschutz seien bei der Erstellung bereits bestehende Leitlinien und Handlungsvorschläge berücksichtigt worden, z. B. der Praxisleitfaden des BDI zur Anonymisierung dem Jahr 2020 und der Bitkom-Leitfaden zur Anonymisierung und Pseudonymisierung von Daten für Projekte des maschinellen Lernens aus 2020.

Der hier abrufbare Praxisleitfaden der Stiftung Datenschutz untergliedert sich in neun Kapitel, wobei sich das Kapitel 5 mit den „Funktionen der Anonymisierung“ und das Kapitel 6 mit den „Anforderungen an die Anonymisierung“ beschäftigt. Kapitel 8 hat sodann „Ausgewählte Einsatzklassen“ zum Gegenstand, bevor sich Kapitel 9 mit „Sonstigen rechtlichen Anforderungen“, u. a. Dokumentationspflichten, dem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutzinformationen und Prüfpflichten beschäftigt.