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Erfolgreiches Vorgehen gegen Zalando vor dem LG Berlin

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online Unternehmen e.V. hat auf die Beschwerde eines Unternehmens hin nach Aussprache einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung erfolgreich gerichtlich Unterlassungsansprüche gegenüber der Fa. Zalando SE, 10243 Berlin, durchgesetzt:

Entscheidung: Beschluss des LG Berlin vom 02.01.2017, Az. 91 O 146/16, (einstweiliges Verfügungsverfahren)

Betroffene Waren: Pflegemittel für Schuhe

Entscheidungstenor: Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, es strafbewehrt zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr mit dem Endverbraucher Werbung mit Preisen betreffend Pflegemittel für Schuhe zu veröffentlichen und/oder zu unterhalten, bei denen es sich um nach Volumen von 10 Milliliter und mehr angebotene und/oder beworbene Fertigpackungen handelt, für die nicht gleichzeitig der Preis je Mengeneinheit (Grundpreis) und der Gesamtpreis jeweils unmissverständlich, klar erkennbar (in unmittelbarer Nähe) und gut lesbar angegeben werden, ausgenommen sind kosmetische Mittel, die ausschließlich der Färbung oder Verschönerung der Haut, des Haares oder der Nägel dienen.

Weiterer Verfahrensablauf:

Zalando hat darauf umgehend, professionell sowie sachlich reagiert und die Abschlusserklärung abgegeben.