In vielen Staaten, so auch in Deutschland, sind Kryptowährungen wie z.B. Bitcoin steuerpflichtige Vermögenswerte. Solche Digitalwährungen existieren zwar nur als verschlüsselte Daten im virtuellen Raum. Damit erzielte Spekulationsgewinne sind jedoch real. Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind in der Regel steuerpflichtig, wenn sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums gehalten und mit Gewinn verkauft werden, ähnlich wie bei anderen Kapitalanlagen. In Deutschland unterliegen Kryptowährungen der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) als Form der Einkommensteuer von derzeit 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die erzielten Gewinne. Es gibt auch bestimmte Freibeträge und Ausnahmen, die je nach den individuellen Umständen und Transaktionen gelten können.
Eine im Bundesland Nordrhein-Westfalen wohnende Person hatte im Zeitraum von 2014 bis 2017 insgesamt 24 Bitcoins für 22.585,00 EUR erworben. Nach mehreren Tauschgeschäften in andere Kryptowährungen verkaufte der Bitcoin-Inhaber dann sein Kontingent Ende des Jahres 2017 und erzielte dabei einen Gewinn von 3,4 Millionen EUR. Ein einzelner Bitcoin war nach Angaben der Finanzbehörde zum Zeitpunkt des Verkaufs 11.610,00 EUR wert gewesen. Der Bitcoin-Verkäufer wollte seinen Gewinn in Höhe ca. 3,4 Millionen Euro nicht mit dem Fiskus teilen. Gegen die Festsetzung von Einkommensteuer in Höhe von ca. 1,4 Millionen EUR klagte der Steuerpflichtige vor dem FG Köln. Dieses wies seine Klage als unbegründet ab (Urteil vom 25.11.2021, Az. 14 K 1178/20). Der Bitcoin-Spekulant scheiterte dann letztendlich auch vor dem BFH (Urteil vom 14.02.2023, Az. IX R 3/22). Der BFH charakterisiert Kryptowährungen als „anderes Wirtschaftsgut“ i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG, das der Besteuerung unterliegt.
Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen kann sich je nach Staat und Rechtsordnung unterschiedlich gestalten (siehe für einen ersten Überblick z. B. die Informationsseite kryptosteuern.info). Es ist daher wichtig, sich an einen qualifizierten Steuerberater oder eine Steuerberaterin zu wenden, um genaue und aktuelle Informationen zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen im jeweils speziellen Fall zu erhalten.