Auch zum Gesetzesantrag des Freistaates Bayern “Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung zivilrechtlicher Vorschriften an die Datenschutz-Grundverordnung“ wird der IDO Verband gegenüber dem BMJV eine Stellungnahme abgeben. Ziel dieser weiteren Gesetzesinitiative ist es, Rechtsverletzungen im Bereich der sich aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergebenden datenrechtlichen Informationspflichten weitgehend sanktionslos zu stellen. Auch hier wird als Motiv angegeben, dass es „Abmahnwellen“ geben könnte. Allerdings sind auch diese bislang ausgeblieben. Es bestehen bereits im Gesetz – und von der Rechtsprechung ausgeformt – zahlreiche Grundsätze, die der Überprüfung und Verhinderung von Missbräuchen gerecht werden. Es gibt keinerlei verwertbare und seriöse statistische Daten, die es erfordern, Unternehmer so weitgehend vor Sanktionen bei datenschutzrechtlichen Verstößen zu schützen. Zudem kann bezweifelt werden, dass ein solches Vorhaben mit der DSGVO in Einklang zu bringen ist.
You may also like
EuGH: Keine generelle Verpflichtung zur Information über Herstellergarantien
Der Umfang der einem Verbraucher zu erteilenden Informationen über Garantien im Zusammenhang mit dem Kauf einer Ware hat sich durch eine...
LG Dessau-Roßlau: Verwendung des Begriffes „bekömmlich“ bei Saft-Produkten
Im Hinblick auf die Bewerbung eines Kaffee-Produktes hatte das OLG München (Beschluss vom 11.02.2020, Az. 29 W 1562/19) die Ansicht...
Stellungnahmen des IDO Verbandes zu Gesetzgebungsvorhaben
Im Jahre 2018 hat der IDO Verband, der sich seit Jahren für die Belange seiner Mitglieder auch gegenüber der Politik engagiert,