Der IDO Verband hat die PUMA Europe SE wegen unzureichender Verbraucher-Informationen und einiger unzulässiger AGB-Klauseln (betreffend die Handelsplattform eBay) erfolgreich mittels einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung (auf Grund der aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG folgenden Aktivlegitimation des IDO Verbandes) in Anspruch genommen. Die PUMA Europe SE hat darauf umgehend, professionell und sachlich reagiert und die Unterlassungserklärung am 24.08.2018 abgegeben.
Betroffene Waren: Textilien und Schuhe