Rechtsprechung

Pilotprojekt „Mein Justizpostfach“ – kostenlose Nutzung des elektronischen Bürger- & Organisationenpostfachs (eBO)

Für professionelle Verfahrensteilnehmer, Sachverständige, Rechtsdienstleister oder andere Beteiligte, die öfter mit Behörden oder anderen öffentlichen Stellen, Rechtsanwälten, Notaren und auch mit Steuerberatern kommunizieren, bietet das eBO eine Möglichkeit, rechtssicher und zunächst prinzipiell kostenlos zu kommunizieren. Allerdings war es bislang so, dass zwar das Postfach und dessen Einrichtung kostenlos ist, jedoch die Nutzung über eine entsprechende Anwendung erfolgen muss. Aus diesem Grund schien die Nutzung auch tatsächlich nur für Vielnutzer lohnenswert.

Nunmehr wurde jedoch unter der Webadresse https://ebo.bund.de/ das Pilotprojekt „Mein Justizpostfach“ des Bundesministerium des Innern und für Heimat gestartet. Hierüber kann mittels einer Bund ID ein eBO-Postfach eingerichtet, über den Personalausweis verifiziert und sodann auch genutzt werden. Dies bietet eine kostenlose Nutzungsmöglichkeit, jedenfalls für alle natürlichen Personen. Gesellschaften, Vereine etc. können diese Plattform jedoch nicht nutzen, da die Verifizierung für solche Organisationen nicht möglich ist, da diese selbst als juristische Personen über keinen Personalausweis verfügen. An der Stelle sei noch der Hinweis erteilt, dass ein auf den gesetzlichen Vertreter einer Organisation (Vereinsvorstand, GmbH-Geschäftsführer, AG-Vorstand usw.) lautendes Postfach im Rechtsverkehr im Zweifel nicht für die Organisation spricht. Immerhin hat der Gesetzgeber ausdrücklich die Möglichkeit geschaffen, dass Organisationen sich unter ihrem Namen und ihrer Gesellschaftsform registrieren.

Die Handhabung des eBO-Postfachs ist prinzipiell einfach und ermöglicht wie vorstehend beschrieben die kostenlose, schnelle und nachweisbare Kommunikation mit einer Vielzahl an Stellen (nicht jedoch mit Bürgern und Organisationen untereinander). Anders als z. B. bei einem Einschreibe-Brief lässt sich mit dem elektronischen Versand per eBO auch beweisen, dass eine Sendung mit einem bestimmten Inhalt (mit bestimmten Erklärungen) zugegangen ist.