Ab Februar 2016 gelten für die Bewertung von Geschäften über die Plattform eBay neue, vereinfachte und faire Verkäuferstandards (Informationen dazu im eBay-Verkäuferportal):
- Bewertungen von Käufern und detaillierte Verkäuferbewertungen entfallen aus der Berechnung der Mängelquote.
- Offene Fälle zählen nicht länger als Mängel, wenn das jeweilige Problem erfolgreich mit dem Käufer geklärt wurde.
- Die Mängelquote basiert nur noch auf zwei Kriterien:
– Abbruch eines Kaufs durch den Verkäufer
– Fälle, die von eBay ohne Klärung durch den Verkäufer geschlossen werden - Fristgemäßer Versand gilt als neues Kriterium bei der Berechnung des Servicestatus: Wenn Sie die Sendungsnummer hochladen, basiert die Bewertung auf diesen Daten. Sollten diese Daten nicht vorliegen, bittet eBay den Käufer um Bestätigung der fristgemäßen Lieferung.Die Entwicklung ist erfreulich, da das Bewertungsverhalten von Käufern doch zunehmend zügelloser geworden ist und häufig eher von Rachsucht und sonstigen Emotionen als von Sachlichkeit geprägt ist. Die aktuelle Rechtsprechung zur grenzenlosen Meinungsfreiheit, die sogar falsche Tatsachen als unangreifbar ansieht, wenn sie im Zusammenhang mit einer „Meinungsäußerung“ erfolgen, hat dazu mit beigetragen. Da eBay sich nun auf objektiv nachvollziehbare Abläufe bei der Geschäftsabwicklung beschränkt, die „ausrastende“ Kundschaft somit ausbremst, ist die Einschätzung von eBay, dass jetzt alles etwas fairer ist, aus unserer Sicht zutreffend.