Seit Ende des Jahres 2020 sind Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten gemäß § 18 Abs. 2 S. 3 ElektroG gegenüber privaten Haushalten verpflichtet, über die Rücknahmequoten betreffend Altgeräte zu informieren. Nach der Legaldefinition in § 3 Nr. 9 ElektroG können auch Anbieter, die nicht selbst herstellen, darunter fallen. Dazu veröffentlicht das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) jährlich die entsprechenden Daten. Hersteller können ihre Informationspflicht somit dadurch erfüllen, dass sie auf die Veröffentlichungen des BMU verlinken (Hyperlink, also klickbar). Insofern ist darauf hinzuweisen, dass der Link sich inzwischen geändert hat. Hersteller (u. U. auch Händler), die auf die Webseite des BMU verweisen, sollten den Link daher aktualisieren.