Datenschutz

Europäischer Datenschutzausschuss: Leitlinien zur Videoüberwachung

Bereits unter Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) a.F. war die Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Videoüberwachungen regelmäßig Gegenstand von (gerichtlichen) Diskussionen. Es kommen z.B. Videoüberwachungen des Eingangsbereiches eines Unternehmens, des Außenbereiches, einzelner Räume oder einzelner Arbeitsplätze in Betracht. Die Zulässigkeit (Art, Umfang etc.) einzelner Überwachungsmaßnahmen ist jeweils im Einzelfall zu beurteilen.

Der europäische Datenschutzausschuss, der auf europäischer Ebene der deutschen Datenschutzkonferenz (DSK) „entspricht“, hat im Juli 2019 diesbezügliche Leitlinien herausgegeben („Guidelines 3/2019 on processing of personal data through video devices“, abrufbar unter https://edpb.europa.eu/our-work-tools/public-consultations/2019/guidelines-32019-processing-personal-data-through-video_de). Der europäische Datenschutzausschuss thematisiert in diesen Leitlinien u.a. die Rechtsgrundlage solcher Maßnahmen auf Basis von Art. 6 DSGVO, die Rechte der betroffenen Personen, die Hinweispflichten auf die Videoüberwachung sowie die durchzuführenden technischen und organisatorischen Maßnahmen.