Zum 01.11.2015 wird das neue Bundesmeldegesetz in Kraft treten, durch das das Melderecht in Deutschland harmonisiert und fortentwickelt wird. Durch dieses neue Gesetz wird es erstmals bundesweit einheitlich und unmittelbar geltende melderechtliche Vorschriften für alle Bürgerinnen und Bürger geben.
Neuregelungen betreffen u.a. Melderegisterauskünfte zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels, die nur noch mit Einwilligung der betroffenen Personen möglich sind. Ferner wird die Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der Anmeldung von Mietern wieder eingeführt, um Scheinanmeldungen und damit ggf. verbundenen Formen der Kriminalität wirksamer entgegenzutreten. Aufgrund dieser Mitwirkungspflicht müssen Vermieter bei einer Neuvermietung einer Immobilie eine Bescheinigung über den Einzug des neuen Mieters ausstellen; diese Bescheinigung ist innerhalb von zwei Wochen zu erstellen. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Wohnungseigentümer auch bei Auszug des Mieters Meldungen erstatten.