Der Oberste Gerichtshof (Österreich) hatte dem EuGH Fragen zum Verbraucher-Widerrufsrecht bei automatischer Verlängerung eines Test-Abonnements vorgelegt. Es ging dabei um folgenden Sachverhalt: Das Unternehmen Sofatutor betreibt Internet-Lernplattformen für Schüler. Beim erstmaligen Abschluss eines Abonnements kann dieses 30 Tage lang kostenlos getestet und während dieser Zeit jederzeit fristlos gekündigt werden. Das Abonnement wird erst nach Ablauf dieser 30 Tage kostenpflichtig. Wenn der kostenpflichtige Abonnementzeitraum abläuft, ohne dass eine Kündigung erfolgt ist, verlängert sich das Abonnement automatisch um einen bestimmten Zeitraum. Bei einem Vertragsschluss im Fernabsatz informiert Sofatutor die Verbraucher über das Widerrufsrecht.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) äußerte die Ansicht, dem Verbraucher stehe ein Widerrufsrecht nicht nur aufgrund des Abschlusses eines 30-tägigen kostenlosen Testabonnements, sondern auch bei der Umwandlung dieses Abonnements in ein kostenpflichtiges Abonnement und bei dessen Verlängerung zu. Mit seinen Vorlagefragen wollte der Oberste Gerichtshofs klären lassen, ob das Widerrufsrecht mehrfach entstehen kann.
Der EuGH (Urteil vom 05.10.2023, Az. C-565/22) hat dies dahingehend beantwortet, dass dem Verbraucher das Recht, einen Fernabsatzvertrag zu widerrufen, bei einem Abonnementvertrag, der anfangs einen kostenlosen Zeitraum (Testphase) vorsieht und sich dann mangels rechtzeitiger Kündigung automatisch verlängert, grundsätzlich nur ein einziges Mal zusteht. Nur dann, wenn der Verbraucher bei Abschluss des Abonnements nicht klar, verständlich und ausdrücklich darüber informiert wurde, dass dieses Abonnement nach einem kostenlosen Anfangszeitraum kostenpflichtig wird, stehe ihm erneut ein Widerrufsrecht zur Verfügung.