Vor dem Hintergrund der seit dem 25.05.2018 anwendbaren EU-Datenschutzgrundverordnung hatte die Datenschutzkonferenz (Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundes und der Länder) am 29.03.2019 eine „Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für Anbieter von Telemedien“ veröffentlicht.
Vor dem Hintergrund des am 01.12.2021 in Kraft getretenen Telekommunikationsdatenschutzgesetzes (TTDSG) hat die Datenschutzkonferenz am 20.12.2021 eine Neufassung der „Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für Anbieter:innen von Telemedien ab dem 01. Dezember 2021 (OH Telemedien 2021)“ veröffentlicht.
Nach einer Einführung (Ziffer I.) enthält diese Orientierungshilfe Ausführungen zur neuen Rechtslage ab dem 01.12.2021 (Ziffer II., S. 3 bis 5), bevor detailliert der „Schutz der Privatsphäre in Endeinrichtungen gemäß § 25 TTDSG“ (Ziffer III., S. 6 bis 17) thematisiert wird. Ziffer IV. (S. 27 bis 31) enthält Ausführungen zur „Rechtmäßigkeit der Verarbeitung gemäß TSGVO“.
Aufgrund dieser neu gefassten „OH Telemedien 2021“ ist die im März 2019 veröffentliche Orientierungshilfe „überholt“. Anbieter:innen von Telemedien sollten sich mit den neuen Vorgaben der Datenschutzkonferenz vertraut machen, da davon auszugehen ist, dass sich die Datenschutzbehörden der einzelnen Länder bei ihrer täglichen Arbeit auf die Ausführungen in dieser Orientierungshilfe stützen werden. Ferner ist nicht ausgeschlossen, dass auch Gerichte die neuen Vorgaben bei ihren Entscheidungen berücksichtigen werden.