Am 14.01.2016 hat der BGH, Az. I ZR 65/14, entschieden, dass die aufgrund der Funktion „Freunde finden“ von Facebook versendeten Einladungs-E-Mails an Personen, die keine Facebook-Mitglieder sind, eine nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG unzulässige belästigende Werbung darstellen. Nach Ansicht des BGH stellen die Einladungs-E-Mails Werbung von Facebook dar, auch wenn ihre Versendung durch den Facebook registrierenden Nutzer ausgelöst werde. Mit dieser Einladungs-E-Mail sollten Dritte auf das Angebot von Facebook aufmerksam gemacht werden, nur deswegen werde die Funktion von Facebook zur Verfügung gestellt. Diese E-Mails würden daher vom Empfänger auch nicht als private Mitteilung des Facebook-Nutzers, sondern als Werbung von Facebook verstanden.
Ferner hat der BGH ausgeführt, dass Facebook den Nutzer im Rahmen des im November 2010 zur Verfügung gestellten Registrierungsvorgangs für die Funktion „Freunde finden“ über Art und Umfang der Nutzung von ihm importierter Kontaktdaten i.S.d. § 5 UWG irregeführt habe.
Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv).