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Rechtsunsicherheit durch neue Rückgaberichtlinien von Amazon

Die Handelsplattform Amazon ändert zum 19.04.2017 ihre Richtlinien für die Rückgabe von Waren und hat die Händler hierüber per Email informiert. Erklärtes Ziel ist es, eine einheitliche Regelung für alle Händler einschließlich Amazon selbst herbeizuführen. In erster Linie wirken sich die neuen Richtlinien bei denjenigen Händlern aus, die ihre Waren selbst versenden und nicht den FBA-Service (Fulfillment By Amazon) in Anspruch nehmen. Die „Freiwillige Rückgabegarantie“ gilt grundsätzlich bereits für Amazon und für FBA-Kunden und auf den anderen europäischen Marktplätzen von Amazon. Die neuen Rückgaberichtlinien („Rückgaberichtlinie“ sowie „Rückgaberichtlinie für die Weihnachtszeit“, Informationen dazu im Login-Bereich der Händler https://sellercentral-europe.amazon.com) sehen – gemäß der Ankündigung von Amazon – wie folgt aus:

  • Kunden können ein gekauftes Produkt ohne Angabe eines Grundes innerhalb von 30 Tagen nach Empfangnahme zurücksenden und erhalten dann eine Erstattung in Höhe des Verkaufspreises.
  • Falls ein Kunde eine gekaufte Ware mit einem Verkaufspreis von mehr als 40 Euro innerhalb von 14 Tagen zurücksendet, werden ihm zudem die Rücksendekosten erstattet.
  • Bei der Rücksendung von Schuhen, Bekleidung und Handtaschen innerhalb von 30 Tagen erhält der Kunde – unabhängig von der Höhe des Kaufpreises – die Versandkosten für die Hinsendung und die Rücksendung erstattet. Solche Retouren sind für den Kunden also stets kostenlos.
  • Gekaufte Waren, die zwischen dem 01.11. und dem 31.12. eines Jahres versendet werden, können bis zum 31.01. des darauf folgenden Jahres zurückgesendet werden.
  • Für mangelhafte Waren gelten die Neuregelungen nicht. In diesen Fällen muss der Verkäufer auch die Kosten der Hin- und Rücksendung erstatten.

Amazon verlangt von den Verkäufern, dass sie ihre individuellen Vertragskonditionen (AGB) entsprechend anpassen und schlägt einen Informationstext vor. Grundsätzlich kann Amazon die Händler zur Anpassung zwingen, weil die Plattform die Nutzungsbedingungen bestimmen darf.

Falls Händler sich nicht an die neuen Rückgabebedingungen halten, können Kunden einen A-bis-Z-Garantieantrag an den Händler stellen. Im Übrigen wird dann damit zu rechnen sein, dass Amazon gegen den Händler Konsequenzen folgen lässt.

Wir halten den von Amazon empfohlenen Text aber nicht für ausreichend bzw. hinreichend rechtssicher, so dass wir in dem in Vorbereitung befindlichen Update der Amazon-AGB noch Änderungen bzw. Ergänzungen vornehmen werden. Amazon selbst bezeichnet das Rückgaberecht auch als „Rückgabegarantie“. Insofern sind dann auch die Pflichtangaben für Garantien, die sich aus § 477 BGB ergeben, genau zu beachten. Sobald das Update der vom Verband angebotenen AGB vorliegt, werden Sie informiert.

Ferner ergeben sich erhebliche Verständnisprobleme und möglicherweise auch rechtliche Angriffspunkte bei der Regelung, dass bei Rücksendung von Waren innerhalb von 14 Tagen bei der Rückgabegarantie (nur) die Rücksendekosten, bei der Geltendmachung des Widerrufs aber (nur) die Hinsendekosten zu erstatten sind sofern der Händler – was möglich ist – die Rücksendekosten dem Käufer auferlegt.