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IDO Verband wirkt auf eBay-Kleinanzeigen ein

Mit einem Vorgehen gegen gewerbliche eBay-Kleinanzeigen-Händler, die im Fernabsatz ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen agierten, konnte der notwendige Druck aufgebaut werden, damit der Betreiber der Plattform eBay Kleinanzeigen reagiert und die notwendigen Rahmenbedingungen zur Erfüllung der rechtlichen Vorgaben zur Verfügung gestellt hat. Hintergrund war, dass der bisherige Raum für Rechtstexte mit 4000 Zeichen nicht ausreichte, damit die gewerblichen Händler die gesetzlichen Vorgaben (Impressum mit klickbarem Link zur OS-Plattform, AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular) erfüllen können. Wer bis dahin seine eBay-Kleinanzeigen-Seite so gestaltet hatte, dass er selbst Angebote veröffentlichte oder zur Abgabe von Angeboten aufforderte, hatte ein erhebliches Problem. Die Rechtsprechung hilft insofern nicht. Denn wenn eine Plattform die Erfüllung der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht gewährleisten kann, muss ein Händler die Plattform abmahnen (was für den Einzelnen aussichtslos sein dürfte) oder auf eine andere Plattform oder einen eigenen Webshop ausweichen. Das ist nun seit kurzer Zeit anders. Durch eine technische Neuerung stehen nun bei eBay Kleinanzeigen 30.000 Zeichen zur Verfügung, so dass professionelle Rechtstexte eingepflegt werden können.

Eine ähnliche Entwicklung war auf der Plattform eBay zu beobachten, als diese Händler sich monatelang mit Abmahnungen des IDO Verbandes zu befassen hatten, weil in der sog. „kleinen Galerie“ (Vorschaltbilder, die eBay aus dem Angebotskatalog des Händlers generiert) die Grundpreisangabe nicht in dem sonst unter dem Preis befindlichen Feld ausgewiesen werden konnte. Wer hier nicht als Behelfslösung den ersten Teil der ohnehin begrenzten Artikelüberschrift „opferte“, konnte die Vorgaben aus der PreisangabenVO nicht erfüllen. Auch hier hat eBay zum Erstaunen des IDO Verbandes sehr langsam agiert.

Es wird auch in Zukunft wieder Anpassungsbedarf bei den eBay-Plattformen geben und im Interesse der Anbieter kann man nur hoffen, dass die Reaktionen in Zukunft schneller erfolgen oder man es gar nicht erst zu wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen, die letztendlich die Kunden der Plattform ertragen müssen,  kommen lässt, indem man sich als „Internet-Riese“ einmal etwas genauer mit den rechtlichen Rahmen Bedingungen im deutschen Markt befasst.